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Donnerstag, 14. Februar 2008 Andere Rechtskreise Britische Höflichkeit und deutsche GründlichkeitNeulich habe ich in der britischen Statute Law Database einen Fehler entdeckt, der den Herausgebern beim Konsolidieren eines Gesetzes passiert ist. Also habe ich eine Mail an die Herausgeber geschrieben und darauf hingewiesen. Die Antwort endete mit dem Satz Thank you for bringing this issue to our attention, please accept my apologies for any inconvenience caused. Das ist doch mal ein schöner Satz, der die Vorzüge der britischen Lebensart zeigt. Die der deutschen konnte ich allerdings schon zuvor kennenlernen: Wie gut es sich mit dem Fundstellennachweis A arbeitet, weiß man erst so richtig zu schätzen, nachdem man einmal britische Tables of Effects benutzt hat. Anzeige Von Mark Obrembalski Stimmt, die Schweizer Rechtsdokumentation ist klasseIch erwähne sie ja auch schon seit langem lobend in meiner Linkliste zum ausländischen Recht. Ganz besonders gut finde ich, dass auch die Kantone seit längerem gute Sammlungen ihres Rechts haben, während es in Deutschland für manche Bundesländer (Bremen, Thüringen) nach wie vor zappenduster ausschaut. Von Pinchorrero Systematische Sammlung in der SchweizUnsere SR ist aber besser!
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