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Donnerstag, 14. September 2006 Recherche Elektronischer Bundesanzeiger teilweise verlinkbarGute Nachrichten vom Stand des Bundesanzeiger Verlags auf dem EDV-Gerichtstag: Immerhin auf die Veröffentlichungen im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers lassen sich neuerdings Links und Bookmarks setzen, wenn die Möglichkeit auch ein wenig versteckt ist: Rechts oberhalb des veröffentlichten Textes befindet sich neben dem Link zur Druckversion auch ein Link "Zur Lesezeichen-Seite". Dieser führt zu einer URL ohne Session-ID, unter der die Veröffentlichung ebenfalls zu finden ist - und zwar auch dann, wenn man sie von einem anderen Rechner oder Tage später wieder aufruft. So ist etwa die neueste Verkündung, die Verordnung über Schutzmaßnahmen beim Auftreten der Geflügelpest bei einem wildlebenden Vogel und zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung nun per Link vom winkelschreiber erreichbar. Hoffentlich jedenfalls; dies ist mein erster Versuch. Vom Bundesanzeiger Verlag war zu erfahren, dass es Pläne gibt, diese Möglichkeit auch auf den nichtamtlichen Teil auszudehnen und das Unternehmensregister, das zum 1.1.2007 den Betrieb aufnehmen wird, voraussichtlich von Anfang an verlinkbar sein wird. Das sind nun schon fast zu viele gute Nachrichten, als dass sie alle wahr sein könnten... |
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