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Donnerstag, 15. Januar 2004 Urteile VG Köln: Einberufung zum Wehrdienst verfassungswidrigGeht es nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Köln, dann muss in nächster Zeit niemand mehr zur Bundeswehr einrücken. Wie zahlreiche Medien im WWW heute berichten, hat das Gericht in einem "Eilverfahren"(vermutlich: Herstellung der aufschiebenden Wirkung) auf Antrag eines Wehrpflichtigen entschieden, dass er seinem Einberufungsbescheid vorläufig nicht Folge zu leisten braucht. Begründung: Die derzeitige Handhabung der Wehrpflicht widerspreche dem Gleichheitsgebot im Grundgesetz. Zu viele Wehrpflichtige würden aufgrund verschiedener Sonderregelungen nicht einberufen. Der Entscheidungstext (Aktenzeichen: 8 L 3008/03) ist online bisher nicht verfügbar, ebensowenig eine Pressemitteilung des Gerichts. Zumindest im Bezirk des VG Köln könnte es für junge Männer in nächster Zeit interessant sein, ihre Einberufungsbescheide anzufechten. Auch wenn die Entscheidung im Hauptverfahren noch aussteht, bietet eine Eilentscheidung immerhin einen Aufschub, der manchem gelegen kommen dürfte. Auch interessant: Eine solche Entscheidung ist nach § 34 des Wehrpflichgesetzes nicht anfechtbar. |
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