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Donnerstag, 15. Juni 2006 Ganz was anderes Fußball schlägt OrdnungswidrigkeitenrechtVon wegen Abzocker: Im Moment verzichtet der Staat ganz freiwillig auf viel Geld. Das könnte er nämlich einnehmen, wenn jeder, der im Moment mit einer Fahne herumläuft, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlich sieht, nach § 124 OWiG mit einer Geldbuße belegt würde. Unterdessen treibt der Toooorpatriotismus seltsame Blüten. Für mich war es gestern jedenfalls das erste Mal, dass ich einem Punk mit Deutschlandflagge (ohne Adler) begegnet bin. Von Christian Säfken SchweizDas gleiche gilt übrigens gemäß § 125 OWiG für das Schweizer Wappen. Da hätte man bei den Schweizer Fans schön abkassieren können... Von I.Speiser Straßenverkehrsgefährdung?Ich persönlich habe nix gegen Fahnen an Autos - egal ob mit oder ohne Adler - so lange die windigen Plastikstängelchen, an denen sie befestigt sind, nicht bei voller Fahrt auf der Autobahn abbrechen wenn ich gerade hinterherfahre. :-( Von -thh (kein Titel)Nett. Wenn man mal Langeweile hat, mit Schreibblock und Digicam losziehen und OWi-Anzeigen produzieren ... *eg* |
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