Freitag, 16. Januar 2004
Steuerrecht
FDP-Entwurf für neues Einkommensteuerrecht
Einen Entwurf für ein neues Einkommensteuerrecht hat die FDP-Bundestagsfraktion eingebracht. Chancen auf Umsetzung hat er natürlich nicht, als Dokument zur steuerpolitischen Diskussion ist er aber interessant. Aufgefallen am Entwurf ist mir z.B. folgendes:
- Er hat keinen vernünftigen Titel. Das allgemeine Gesetz in Sachen Einkommensteuer könnte man nach der Novelle nur noch als "Art. 1 des Gesetzes zur Einführung einer neuen Einkommensteuer und zur Abschaffung der Gewerbesteuer" oder aber als "Grundsätze der Besteuerung" zitieren - beides nicht eben knappe und verständliche Begriffe.
- Generell werden recht viele unbestimmte Rechtsbegriffe benutzt - Arbeit für die Finanzgerichte gäbe es also weiterhin nicht zu knapp
- Stufentarif: 15% - 25% - 35%, für bestimmte Kapitalerträge pauschal 25% (anders als in der Begründung zum Gesetz angeführt also keine Gleichbehandlung aller Einkunftsarten)
- Hebesatzrecht der Gemeinden auf die Einkommensteuer; die Gewerbesteuer wird abgeschafft. Grenzen für die Hebesetze sind nicht vorgesehen - Nordfriedrichskoog dürfte Mengen von Wohnsitzanmeldungen bekommen.
- Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern sollen durchgängig steuerpflichtig werden, Veräußerungsverluste uneingeschränkt abziehbar. Neue Buchführungspflichten sieht das Gesetz allerdings nicht vor; der Umfang von Gewinnen oder Verlusten dürfte bei nicht gewerblich genutztem Vermögen schwierig werden.
- Abgeschafft werden soll die Abziehbarkeit der Kosten für häusliche Arbeitszimmer sowie Kosten für die Fahrt zum Arbeitsort
- Für Arbeitnehmer soll allgemein eine sogenannte "Aufwendungspauschale" abziehbar sein, die aber keine Pauschale sondern ein prozentualer Anteil der Einnahmen ist.
- Ein besonders hübscher Begriff findet sich in der Antragsbegründung: der "beschränkt steuerpflichtige Mitbürger"...
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