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Dienstag, 17. Januar 2006 Medienrecht Deutsche Nationalbibliothek - Ablieferungspflicht für Online-Publikationen?Eine Deutsche Nationalbibliothek (bisher, und nach dem Willen des Bundesrates auch künftig: Die Deutsche Bibliothek) soll nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig neben Büchern auch jede andere Art von "Medienwerken" sammeln - auch "Darstellungen in öffentlichen Netzen" als "Medienwerke in unkörperlicher Form". Interessant: § 14 III des Entwurfs sieht vor, dass auch solche "Medienwerke in unkörperlicher Form" abzuliefern sind, und zwar, wie § 16 1 vorschreibt, "vollständig, in einwandfreiem, nicht befristet benutzbarem Zustand und zur dauerhaften Archivierung durch die Bibliothek geeignet". Ausnahmen soll allerdings eine Verordnung regeln, vermutlich damit die Bibliothek nicht mit Websites vom Typ "Das bin ich, und das ist meine Katze" überschwemmt wird. Auch das genaue Verfahren soll die Verordnung regeln - bei den üblichen Websites täte es an sich ja ein Link, dem die Bibliothek dann selbst folgen kann. Eigentlich keine schlechte Idee, endlich mal ein Webarchiv mit sicherer Rechtsgrundlage aufzumachen... Von Bernie LöschenDa kann ich jedem nur empfehlen, seine mehr oder weniger privaten Äußerungen aus dem (deutschen) Internet zu entfernen, denn bereits heute gilt:
Von Ute Nytz AblieferungspflichtEin Gesetz dafür ist eigentlich schon längst überfällig. Unsere Steuergelder machen eine Nationalbibliothek doch erst möglich. Daher sollte, auch via Internet eine Nutzung möglich sein.
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