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Freitag, 18. Juni 2004 Staatsrecht Kommt die Petition per E-Mail?Petitionen an Bundestag und Landtage müssen schriftlich eingereicht werden. Schriftlich heißt in diesem Fall auf Papier und mit Unterschrift. Die Regierungskoalition will das jedenfalls für den Bundestag offenbar ändern. In der gestrigen Bundestagsdebatte zum Bericht des Petitionsausschusses (im Stenographischen Protokoll ab S. 10367 hat die Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller eine entsprechende Vorlage angekündigt, die nach der Sommerpause des Bundestags eingebracht werden soll. Allerdings: Seine Briefpostadresse soll der Petent auch angeben müssen, wenn wenn er dem Bundestag eine E-Mail schreibt. |
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