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Sonntag, 19. November 2006 Barrierefreiheit Bayern erlässt Verordnung über barrierefreie InformationstechnikDie Internetauftritte der bayerischen Behörden müssen ab dem 1.1.2007 schrittweise barrierefrei gestaltet werden. Das sieht die Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung vor, die am 31.10.2006 verkündet wurde. Zunächst müssen allerdings nur neue Angebote diesem Anspruch genügen; für die bestehenden Websites gibt es Übergangsfristen bis Ende 2010 für Angebote, die sich an Behinderte richten und bis Ende 2013 für alle anderen Angebote. Was die genauen Anforderungen angeht, übernimmt Bayern die Regelungen der entsprechenden Bundesverordnung. Anzeige |
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