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Freitag, 19. Mai 2006 Gesetzgebung Eine echte GesetzeslückeFehler bei der Verkündung von Gesetzen und Verordnungen sind erst einmal nicht Bemerkenswertes. Meist sind sie praktisch von geringer Bedeutung, und wenn sie jemandem unter den Zuständigen auffallen, gibt es eben eine Berichtigung im Verkündungsblatt, die die vergessene Zeile nachträgt oder den Zahlendreher unschädlich macht. Wirklich nicht recht bei der Sache war aber neulich jemand in einer saarländischen Amts- oder Verlagsstube (wer weiß, vielleicht sind dort auch die Korrekturleser im Streik?). Am 13. April 2006 erschien jedenfalls im Amtsblatt des Saarlandes eine "Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz", in dessen § 1 Abs. 1 S. 1 es heißt: Für die Ausführung der Verwaltungsaufgaben nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz sind die in dem nachstehenden Verzeichnis aufgeführten Behörden zuständig. Schön und gut, aber was man in der Veröffentlichung vergeblich sucht, ist das "nachstehende Verzeichnis"; alles was folgt, ist eine halbe Spalte weiterer Gesetzestext, die Namen der Minister, die die Verordnung unterschrieben haben und ein Querstrich, der das Ende des Textes anzeigt. Weiter geht es mit der "Vergabeverordnung ZVS", die als Verzeichnis von Zuständigkeiten nach dem GPSG eher schlecht zu gebrauchen ist. Hundert Seiten später im Amtsblatt hatte das offenbar jemand gemerkt, und so findet sich dort - nein, keine Berichtigung, sondern noch einmal die ganze Verordnung, diesmal mit Verzeichnis, das übrigens wesentlich länger ist als der Haupttext der Verordnung. Keinerlei Hinweis auf den ersten Versuch einer Verkündung. Verständlich. Ich hätte auch keine Lust gehabt, groß "Ich bin doof" ins Amtsblatt zu schreiben. Offen bleibt die Frage, ob zwischen dem 14. April und dem 5. Mai 2006 überhaupt eine saarländische Behörde fürs GPSG zuständig war. Dass die Vorgängerverordnungen außer Kraft treten, stand nämlich schon beim ersten Mal drin. Von Florian Kleinmanns Doch ein Hinweis auf den ersten Versuch einer VerkündungKeinerlei Hinweis auf den ersten Versuch einer Verkündung? Doch! Ganz am Ende:
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