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Montag, 2. Januar 2006 Gesellschaftsrecht Die englische Limited, und was die Bundesregierung dazu meintZu einer parlamentarischen Anfrage zur Private Limited Company englischen Rechts als Rechtsform für deutsche Unternehmen ist heute die Antwort der Bundesregierung veröffentlicht worden. Neben einigen ganz interessanten Zahlen und Bemerkungen sowie etlichen reichlich farblosen Antworten ist auch eine Aussage zu finden, die nicht oft genug wiederholt werden kann: Nach dem Eindruck der Bundesregierung wird bei der Werbung für die Grün- dung einer Limited der Umstand, dass nach englischem Recht kein Mindest- stammkapital aufgebracht werden muss, häufig in den Vordergrund gestellt und als angeblicher Vorteil gegenüber dem Kapitalerfordernis bei der GmbH hervor- gehoben. Dabei wird aber bewusst verschwiegen, dass es sich bei dem Stamm- kapital nicht um einen Haftungsfonds, sondern um Investitionskapital handelt, das ein junges Unternehmen ohnehin benötigt. Warum es unter den zahlreichen Rechtsformen aus 24 Ländern überhaupt nur eine geben soll, die unter Umständen auch für deutsche Unternehmen interessant ist, diese Frage wurde allerdings weder gestellt noch beantwortet. Aber wahrscheinlich haben die Limited-Werber mit einer Rechtsform einfach genug zu tun. Von Meinhard Starostik Englische Limited im Vergleich zur GmbHLeider wird die Diskussion über die Niederlassung einer Limited nicht immer mit sachlichen Argumenten geführt. Sinnvoll ist es, zunächst einen Strukturvergleich mit der GmbH durchzuführen. Ich habe das auf meiner Seite http://www.starostik.de aufgrund einer hervorragenden Zusammenstellung der Deutsch-Britischen IHK London veröffentllicht.
Von Alireza Geschäfte macht man nicht alleineWie mann weiss braucht man um Geschäfte zu machen im min. 2 Personen, wie auch bei Verträgen in der Regel.
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