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Freitag, 2. Dezember 2005 Strafrecht ABM für die Tübinger StaatsanwaltschaftNachdem die Tübinger Justiz nun einmal den heldenhaften Kampf gegen Die Staatsanwaltschaft, nicht faul und offenbar unterbeschäftigt, hat abermals ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, diesmal zusätzlich wegen Sachbeschädigung an der Mauer. Allerdings hat der Eigentümer der Mauer keineswegs etwas gegen besagte Nutzung einzuwenden, und das öffentliche Interesse an der Sache besteht weitgehend in allgemeiner Hoffnung auf weitere Belustigung. Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen ist übrigens zu erfahren, dass möglicherweise bald auch ein Immunitätsausschuss Gelegenheit bekommen wird, sich mit dem Thema zu befassen. Und so wird die Tübinger Staatsanwaltschaft noch manche Instanz beschäftigen, bevor sie - so meine Prognose - endlich wird Ruhe geben müssen. Karls-Ruhe sozusagen. Von -thh (kein Titel)Mit "Unterbeschäftigung" hat das wenig zu tun; die Staatsanwaltschaft ist bekanntlich verpflichtet, einem Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung nachzugehen.
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