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Freitag, 2. April 2004 Urteile Anwalt tut nichts - Prozess gewonnenDa behaupte noch mal einer, Anwälte seien vielbeschäftigte Leute! Im Gegenteil, gelegentlich fliegen ihnen ganz von selbst gebratene Tauben in den Mund oder vielmehr günstige Urteile in den Briefkasten. Jedenfalls berichtet Udo Vetter in seinem law blog, wie er einen Prozess durch Nichtstun gewonnen hat. Nun ja, so ganz untätig war er auch wieder nicht. Nur hatte er dem Gegner schon vor dem Prozess einen Brief geschrieben, und der hatte diesen Brief der Klageschrift beigelegt. Und der Richter fand die Argumente darin so überzeugend, dass er die Klage sofort abwies. Offen bleibt nun, was der Anwalt an Gebühren verlangen kann. Eine Prozessgebühr, ohne überhaupt prozessiert zu haben? Ich weiß ja nicht... |
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