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Sonntag, 21. Juni 2009 Urteile ParteiverratDie in Finnland ansässige Klägerin und Widerbeklagte (nachfolgend: Klägerin) ist Weltmarktführerin bei der Herstellung und dem Verkauf von Mobiltelefonen. Die Beklagte und Widerklägerin (nachfolgend: Beklagte) ist ein bekanntes deutsches Technologieunternehmen, welches in zahlreichen verschiedenen Geschäftsbereichen - z.B. Automobilzubehör, Haushalts- und Heimwerkertechnik - tätig ist. Ursprünglich zählte zu den Geschäftsbereichen der Beklagten auch die Mobilfunktechnik.Manchmal ist es ziemlich wurscht, ob die Dokumentationsstelle bei der Veröffentlichung einer Entscheidung die Parteiangaben aus dem Rubrum herausnimmt oder nicht. Anzeige |
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