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Samstag, 24. Juni 2006 Obfuscated Law Hessisch Recht, würcksam unde in KrafftAus der aktuellen Sammlung des hessischen Landesrechts im WWW Die Dienstbarkeiten seynd zweyerley einige werden genennet Servitutes urbanae, welche denen Gebäuen ankleben / als da seynd Tach-Trauff / Balcken einlegen / Fenster- und Liecht-Recht / und dergleichen; andere seynd servitutes Rusticae, nemblich Fuß-Pfadt / Wasser-Leithung / Viehe-Tränck / Viehe-Wayd / und alle andere / so nicht auff den Gebäuen hafften / welches zu dem Ende dahier angefügt wird / womit die verschiedene Effecten und Würckungen solcher zweyerley Dienstbarkeiten absonderlich der Verjährung halben / desto sicherer beobachtet werden mögen. Und so geht es noch ein paar Paragraphen weiter in den noch geltenden Bestimmungen aus dem Erneuert- und Vermehrten Land-Recht deß Ertz-Stiffts Trier... Von einem anonymen Schreiber no temeHallo.
Von einem anonymen Schreiber hm. interesting..emm.. informative )) |
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