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Samstag, 25. Februar 2006 Sonstiges Rechtsbegriffe gibt's...Manchen Begriffen sieht man ja schon von weitem an, dass sie nur ein Jurist ersonnen haben kann. Gelegentlich stolpere ich aber auch über ein Wort, das ich dreimal lese, bevor ich glaube, dass es tatsächlich so in einem deutschen Gesetzestext steht. So wie eben: Uraltguthaben. Das Gesetz, in dem es auftaucht, ist auch schon recht alt, aber noch nicht uralt: Hier ist es zu finden. |
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