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Freitag, 26. August 2005 Rätsel Juristische Fangfrage: Die EinfuhrsteuerSteuern auf die Einfuhr von Waren werden in Deutschland nur an der Staatsgrenze erhoben, heißen Zölle, und zuständig für die Gesetzgebung dazu sind der Bund und die EG, aber jedenfalls nicht die Länder. Richtig? Fast, aber auch nur fast. Die heutige Rätselfrage lautet also: Wo in Deutschland wird nach Landesrecht eine Einfuhrsteuer erhoben? Die Lösung findet man über Google oder direkt hier. |
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