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Mittwoch, 27. Dezember 2006 Sonstiges ÜbelbringerSo mancher in Südwestdeutschland ist von einer gewissen Mineralwassermarke wenig überzeugt und bezeichnet sie in leichter Abwandlung ihres Namens als "Übelbringer". Da selbiges Wasser inzwischen nur noch in Plastikflaschen verkauft wird, ist zumindest ein Übel nicht mehr zu befürchten, mit dem sich im vergangenen Herbst der Bundesgerichtshof zu befassen hatte: Der Kläger hielt sich am 23. Juni 2001 gegen 12.00 Uhr in dem von der Beklagten betriebenen Verbrauchermarkt in S. auf, um dort einzukaufen. Als er sich im Bereich der offen gelagerten Erfrischungsgetränke orientieren wollte, explodierte eine Limonadenflasche (Mehrwegflasche, sog. Brunnen - Einheitsflasche), wodurch er erheblich verletzt wurde. Anzeige |
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