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Samstag, 3. April 2004 Gesetzgebung Rechtsberatungsgesetz soll reformiert werdenWie das Handakte WebLawg heute berichtet, plant das Bundesjustizministerium eine Reform - und zwar eine deutliche Lockerung - des Rechtsberatungsgesetzes. Vor allem für den Bereich der kostenlosen Rechtsberatung wäre das sehr zu wünschen. Wer freundlicherweise den einen oder anderen Ratschlag erteilt, gefährdet damit weder die Rechtspflege noch den "Verbraucher", der sich normalerweise gut selber denken kann, dass ein bezahlter Rechtsanwalt vermutlich gründlicher arbeiten wird - was in eher geringfügigen Fällen aber übertrieben wäre. Leider denkt das Justizministerium aber auch über eine Änderung des Titels nach. Das sollte man mal hübsch bleiben lassen: "Rechtsberatungsgesetz" ist recht kurz und sagt klar aus, worum es geht. Angesichts der Wortungetüme, die man heute oft als Titel auf die Bürger loslässt, ist in diesem Punkt sicher keine Verbesserung zu erwarten. |
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