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Montag, 31. Mai 2004 Wettbewerbsrecht Der Grüne Punkt garantiert gar nixManche halten den Grünen Punkt ja für eine Art Umweltzeichen mit der Bedeutung "Diese Verpackung wird recycelt". Alles Unfug - das sagen nicht nur gescheite Umweltschützer, sondern jetzt auch der Bundesgerichtshof. Dass es Verpackungen mit grünem Punkt gibt, die sämtlich auf dem Restmüll landen, hatte im Verfahren ein Gutachter dargelegt. Und der BGH hält den Grünen Punkt auf solchen Verpackungen auch nicht für wettbewerbswidrig, wie dem amtlichen Leitsatz zu entnehmen ist: Die Vergabe einer Lizenz am Zeichen "Der Grüne Punkt" durch das Duale System für Verpackungen, die aufgrund derzeit bestehender technischer Unvollkommenheiten nicht der Wiederverwertung, sondern dem Restmüll zugeführt werden, kann nicht wegen Irreführung verboten werden. Selbst wenn einzelne Verbraucher annehmen, derart gekennzeichnete Artikel würden, von Ausreißern abgesehen, generell und tatsächlich einer Wiederverwertung zugeführt, fehlt es bei der gebotenen Abwägung der Interessen an einer wettbewerbsrechtlich relevanten Täuschung. Der Grüne Punkt ist eine Müllgebührenmarke. Wer etwas anderes glaubt, ist selbst schuld. Von einem anonymen Schreiber (kein Titel)AAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAAA |
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