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Sonntag, 5. Dezember 2004 Patentrecht LG Düsseldorf: 4 != 3Einen ausgesprochen drolligen Patentstreit hat es vor dem Landgericht Düsseldorf gegeben, berichtet das Weblog Streitsache. Zwei Hersteller von Rasierklingen stritten sich um ein "Drei-Klingen-Patent". Da das angeblich patentverletzende Produkt jedoch über vier Klingen verfügt, demonstrierte das Gericht die praktische Anwendung von Grundschulmathematik und wies die Klage ab. Vermutlich war die Angelegenheit in Wirklichkeit doch etwas komplizierter. Aber der Urteilsvolltext scheint nicht im WWW veröffentlicht zu sein. |
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