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Mittwoch, 5. Mai 2004 Steuerrecht Das law blog mal wieder...Wer Schweigegeld an einen Erpresser zahlt, damit der Ehepartner nichts von einem heimlichen Verhältnis erfährt, kann seinen Aufwand nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Über ein entsprechendes Urteil berichtet das law blog von Udo Vetter. Sich bis zum Bundesfinanzhof hin über dieses Thema zu streiten, scheint mir auch nicht gerade eine geeignete Verhaltensweise, wenn man unerkannt bleiben will. Von R. Langenhan "Erpresser"Ob man sich beim BFH streitet oder im law blob ist in vielleicht gar nicht ferner Zeit das Gleiche, siehe http://udoslive.blogspot.com/2004_05_01_udoslive_archive.html#108373416381290618 ;-) |
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