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Donnerstag, 6. November 2008 Rätsel Juristische Fangfrage: Scheidungsantrag beim VerwaltungsgerichtSo blöd, wie es auf den ersten Blick aussehen mag, war die Frau keineswegs, die am 19.9.2007 einen Ehescheidungsantrag beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht einreichte. Welches Ziel hatte sie wohl mit ihrer - laut OLG Schleswig rechtsmissbräuchlichen, im Ergebnis aber doch erfolgreichen - Aktion im Auge? Die Lösung findet man in der Entscheidung des OLG: Beschluss vom 24.7.2008, 12 WF 8/08. Anzeige Von Niels (kein Titel)Die werden nicht schlecht gestaunt haben am VG, zumal man bei einem anwaltlichen Schriftsatz wohl nicht von einem Versehen ausgehen wird. |
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