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Dienstag, 7. März 2006 Recherche AktensammelstelleDie unter Umständen hohen Gebühren für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz haben schon viel Kritik ausgelöst. Damit die teuer befreiten Informationen wenigstens möglichst vielen nützlich sind und um doppelte Anfragen zu vermeiden, haben CCC und FoeBuD eine Aktensammelstelle eingerichtet. Dort kann man Dokumente einreichen, die man durch eine Informationsanfrage von den Behörden erhalten hat. Diese Dokumente werden dann online veröffentlicht. Noch ist die Aktensammelstelle klein; das Gesamtverzeichnis umfasst gerade einmal fünf Dokumente. Gezielte Suchmöglichkeiten sind da noch verzichtbar aber offenbar schon in Planung. Rechtlich gesehen ist die Frage interessant, in welchem Umfang Veröffentlichungen über die Aktensammelstelle urheberrechtlich durch § 5 UrhG erlaubt sind. Stellt die Übersendung von Dokumenten nach dem Informationsfreiheitsgesetz gleichzeitig eine Veröffentlichung "zur allgemeinen Kenntnisnahme" dar? Und erfolgt diese "im amtlichen Interesse"? Andererseits dürften Erlasse, die auf diese Weise erstmals öffentlich werden, nach Absatz 1 generell urheberrechtsfrei sein. Außerdem ist sicher nicht jedes amtliche Dokument überhaupt ein Werk im Sinne des Urheberrechts. Genug Fragen für den einen oder anderen Aufsatz in der GRUR. Oder vielleicht auch in der JurPC. (Nachricht gefunden im law blog Von Jens Nö... das ist immer noch nicht viel mehr geworden ...
Von Klaus Graf Stellungnahmehttp://archiv.twoday.net/stories/1666772/ |
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