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Freitag, 7. September 2007 Urteile Postmortales Persönlichkeitsrecht von ProblembärenAbschießen durfte man ihn, den wohlbekannten Problembären, der Mitte 2006 Angst und Schrecken unter südbayerischen Schafen verbreitete, manchen Zweibeinern jedoch als Naturschönheit erschien, deren Genuss ihnen in Bayern immerhin mit Verfassungsrang gestattet ist (Art. 141 III 1 BayVerf). Ein Klagerecht gegen die Abschusserlaubnis ergibt sich nach Ansicht des Verwaltungsgerichts München jedoch nicht. Auch zum Lebensrecht von Braunbären mochte sich das Gericht nicht äußern. Doch nun schreibt die Pressestelle des Gerichts Rechtsgeschichte und erkennt an: Auch Bären besitzen ein postmortales Persönlichkeitsrecht und haben Anspruch darauf, nicht namentlich in veröffentlichten Entscheidungstexten zu erscheinen. Im Volltext der Entscheidung hat sie den Namen nämlich brav durch Sternchen ersetzt und so wenn schon nicht das Leben, dann doch zumindest die personenbezogenen Daten von Meister Petz wirkungsvoll geschützt. Aber psssst... ich bin ein ganz Schlimmer und verrate Euch - die Pressestelle des VG München hört jetzt mal bitte weg -, dass der frühzeitig verstorbene Geselle Bruno hieß. Jetzt muss ich wohl zusehen, dass ich es im Streitfall vors AG Charlottenburg schaffe. Anzeige |
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