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Mittwoch, 8. März 2006 Staatsrecht Gesetzentwurf zur Föderalismusreform veröffentlichtZur geplanten Neuordnung der Kompetenzen von Bund und Ländern ist heute der entsprechende Gesetzentwurf im Dokumentationssystem des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Spannend dürfte in nächster Zeit sein, ob es den Verfechtern einer schnellen Umsetzung gelingt, die aufkommende politische Diskussion vor allem in der SPD abzuwürgen. Falls der Entwurf ohne größere Änderungen durchkommt, stehen auch der Rechtsdokumentation spannende Zeiten bevor: Fortbestehendes, aber vom Bund nicht mehr änderbares und mancherorts ganz oder teilweise durch Landesrecht ersetztes Bundesrecht, weitergeltendes Landesrecht, für das an sich nur noch der Bund zuständig ist, weshalb es die Länder nicht mehr ändern können, und schließlich teilweise von abweichendem Landesrecht überlagertes Bundesrecht, das aber im Fall der Aufhebung von Landesrecht wieder wirksam werden kann. Vielleicht sollte man gleich noch die Einrichtung von Bachelor-Studiengängen in Juris-Benutzung einplanen. Die ist schließlich schon für das bestehende Recht kompliziert genug. |
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