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Donnerstag, 8. April 2004 Urteile Gericht ignoriert KlägerEin vietnamesischer Asylbewerber klagte vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig gegen die Ablehnung seines Antrags und die angedrohte Ausweisung. Das Gericht wies die Klage als offensichtlich unbegründet ab. Einer der Urteilsgründe: Der Kläger habe ohne Entschuldigung in der Verhandlung gefehlt, mit seiner Furcht vor politischer Verfolgung könne es da so weit nicht her sein. Kleiner Schönheitsfehler: Der Kläger war in der Verhandlung sehr wohl anwesend, was auch aus dem Verhandlungsprotokoll hervorgeht. Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil nun aufgehoben. Einen anderen Weg als den zum BVerfG gab es für den Kläger auch nicht. Denn § 78 des Asylverfahrensgesetz">erklärt "offensichtlich unbegründet"-Entscheidungen für unanfechtbar. Selbst wenn sie von offensichtlich merkberfreiten Richtern erlassen werden. Vielleicht hätte das BVerfG besser gleich die ganze Husch-Husch-Verwaltungsgerichtsbarkeit in Asylsachen für verfassungswidrig erklärt... |
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