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Mittwoch, 3. November 2004 Sozialrecht BVerfG stellt klar: Mitbewohner nicht auskunftspflichtig zu Hartz IVMitglieder einer Wohngemeinschaft bilden üblicherweise weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft im Sinne des SGB II, das die Grundsicherung für Arbeitssuchende ab 2005 (besser bekannt als "ALG II" oder "Hartz IV") regelt. Daher bestehen auch keine Auskunftspflichten der Mitbewohner eines Antragstellers. Dies hat das Bundesverfassungsgericht neulich in einem Beschluss klargestellt, der jetzt auf der Website des Gerichts abrufbar ist. Die Verfassungsbeschwerde der Untermieterin eines ALG-II-Antragstellers gegen die angebliche Auskunftspflicht hat das BVerfG daher nicht zur Entscheidung angenommen. |
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