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Donnerstag, 3. Juni 2004 Patentrecht Doppelklick patentiert?Auf ein neulich an Microsoft erteiltes Patent weist das Lawgical hin und übersetzt den Patentgegenstand, einen "time based hardware button for application launch" mit "doppelter Mausklick". Wesentlich mehr dürfte hinter den länglichen Patentansprüchen tatsächlich nicht stecken. Allerdings beschreiben die Ansprüche auch ziemlich haarklein, was nach langen, kurzen und doppelten Klicks geschehen soll, womit die meisten Doppelklicks schon deshalb aus dem Patent herausfallen dürften, weil sie in der falschen Umgebung von Programmalternativen stehen. Erfinderisch ist freilich auch nichts daran, sich auszudenken, dass man bei kurzem Klick ein Programm starten, bei langem zusätzlich eine Statusinformation zum Programm ausgeben könnte. Oder doch lieber eine neue Datei erstellen. Vielleicht aber auch eine bestehende öffnen. Oder sonst was. Mit einer Ausnahme, auf die man wirklich erst einmal kommen muss: 11. A method for expanding the functionality of an application button on a limited resource computing device, comprising: Nein, ich hätte wirklich nie den Einfall gehabt, ein Gerät oder Programm so aufzubauen, dass man Daten verlieren kann, indem man einen Knopf versehentlich zu früh loslässt. |
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