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Freitag, 25. Februar 2005 Lebensmittelrecht Bier mit Zuckerzusatz darf hergestellt werdenIn dem seit 10 Jahren andauernden Rechtsstreit um ein Schwarzbier mit Zuckerzusatz hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt entschieden: Das Bier darf gebraut werden, und es darf auch "Bier" heißen. Die Klosterbrauerei Neuzelle hatte für ihr Bier, das durch den Zuckerzusatz nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht, eine im Gesetz vorgesehene Sondergenehmigung für "besondere Biere" beantragt. Das Land Brandenburg und mit ihm das VG Frankfurt(Oder) lehnte dies ab, mit der Begründung, "besondere Biere" seien nur solche, denen beispielsweise Gewürze zugesetzt seien. Zucker hingegen sei ein typischer Malzersatzstoff, und gerade solche Ersatzstoffe hätten im deutschen Bier nichts zu suchen. Als Ersatzstoff hatte die Brauerei den Zucker aber gerade nicht eingesetzt: Der Zucker, so das BVerwG, werde erst nach der Filtrierung und aus rein geschmacklichen Gründen zugesetzt. Damit sei die Produktqualität nicht beeinträchtigt, eine Sondergenehmigung also zu erteilen. Ein solches besonderes Bier dürfe man dann auch als "Bier" verkaufen. Besten Dank ans transblawg für den Hinweis. |
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