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Biomasseverordnung

(Langtitel: Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse)

In der Fassung vom 21.6.2001, zuletzt geändert durch Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien vom 13.10.2016.

Rechtsbereich: Energiewirtschaftsrecht, Wasserwirtschaftsrecht      FNA Nr. 754-15-1

Hier geht es um die Verwendung von Biomasse zur Stromerzeugung und damit um die Förderung entsprechender Kraftwerke nach dem EEG.

Hier ist die Biomasseverordnung im WWW zu finden:

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