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Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Vom 28.7.2011, verkündet in BGBl I Jahrgang 2011 Nr. 42 vom 4.8.2011.

Hier ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/6071)

A. Ziel

Das von der Bundesregierung beschlossene Energiekonzept weist den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Zu diesem Zweck soll der Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlich erhöht werden und bis 2020 auf mindestens 35 Prozent, bis 2030 auf mindestens 50 Prozent, bis 2040 auf mindestens 65 Prozent und bis 2050 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Erreichung dieser Ziele setzt voraus, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland konsequent und ambitioniert weiter vorangetrieben wird. Dies kann nur gelingen, wenn er nachhaltig und effizient erfolgt. Zugleich müssen die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen werden, um das Energieversorgungssystem auf diese hohen Anteile erneuerbarer Energien auszulegen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) muss daher so weiterentwickelt werden, dass der Übergang der erneuerbaren Energien im Strombereich zu einem erwarteten Marktanteil von 35 bis 40 Prozent innerhalb der laufenden Dekade gewährleistet wird.

B. Lösung

Für die Erreichung der vorgenannten Politikziele wird das EEG novelliert. Diese Novelle stellt einen zentralen Baustein für die Transformation der Energieversorgung und für den Einstieg in das regenerative Zeitalter dar. Die Novelle setzt dabei die entsprechenden Handlungsempfehlungen zum EEG um. Insbesondere wird hierdurch die Marktintegration der erneuerbaren Energien als neue Säule in das EEG aufgenommen, und durch die Einführung einer Marktprämie wird ein neuer wichtiger Anreiz gesetzt, der dazu beitragen soll, dass verstärkt Strom aus erneuerbaren Energien direkt auf dem Energiemarkt vermarktet wird. Bei Biogasanlagen mit einer Leistung von mehr als 500 Kilowatt wird die Marktprämie ab 2014 verpflichtend eingeführt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/6071 06.06.2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
17/6363 29.06.2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze