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Bundeswertpapierverwaltungsgesetz

(Langtitel: Gesetz zur Neuordnung des Schuldbuchrechts des Bundes und der Rechtsgrundlagen der Bundesschuldenverwaltung)

Vom 11.12.2001, verkündet in BGBl I Jahrgang 2001 Nr. 67 vom 17.12.2001.

Hier ist das Bundeswertpapierverwaltungsgesetz im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7010)

A. Ziel

Die bisherigen Regelungen gehen auf vorkonstitutionelles Recht zurück und müssen auf eine neue, zeitgemäße Grundlage gestellt werden.

Der Gesetzentwurf dient dem Ziel, das Schuldenmanagement des Bundes durch

* eine neue gesetzliche Grundlage für die Tätigkeiten der bisherigen Bundesschuldenverwaltung (sie erhält den neuen Namen "Bundeswertpapierverwaltung"),

* Steigerung der Effizienz beim Vertrieb von Bundeswertpapieren,

* Vereinheitlichung und Erweiterung der Rechtsgrundlagen für dematerialisierte Schuldbegründungen, zu verbessern.

B. Lösung

Die angestrebten Verbesserungen werden erreicht durch

* neue Regelungen zum Bundesschuldbuch, die das von 1910/1939 stammende Reichsschuldbuchgesetz ersetzen,

* Aufhebung der Reichsschuldenordnung von 1924.

Mit dem BWpVerwG werden die Finanzierungsinstrumente benannt, die für die Kreditaufnahme zur Verfügung stehen. Weiter trägt das Gesetz der Tatsache Rechnung, dass die Wertpapiere des Bundes in der Regel nur noch in Form von Schuldbuchforderungen und nicht mehr in Form von Urkunden begeben werden.

Im Übrigen wird die Möglichkeit des Direktvertriebs von Bundeswertpapieren auf eine zeitgemäße gesetzliche Grundlage gestellt. Weiter wird die Eintragungsfähigkeit von Gewährleistungen und Sicherheitsleistungen in das Bundesschuldbuch ausdrücklich geregelt.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
14/7010 1.10.2001 Gesetzentwurf der Bundesregierung
14/7255 1.11.2001 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
14/7479 14.11.2001 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze