Rechtsbereich: Steuern FNA Nr. 600-1-1-2
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Hier ist die Verordnung zur Durchführung des § 5 Abs. 2 des Finanzverwaltungsgesetzes im WWW zu finden:
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen i.d.R. zum
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