Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters

Vom 22.9.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 60 vom 27.9.2005.

Hier ist das Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung eines Refinanzierungsregisters im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5567)

A. Ziel

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Staat und Verwaltung dem gewandelten Staatsverständnis und den sich verändernden Aufgaben von Regierung und Verwaltung anzupassen. Zu diesem Zweck hat das Bundeskabinett 1999 das Programm "Moderner Staat ­ Moderne Verwaltung" beschlossen, das auch das Projekt "Strukturentwicklung Bundesfinanzverwaltung II ­ NeuFin" als Teil der Initiative Bürokratieabbau umfasst.

Ein Schwerpunkt im Rahmen des Projektes ist die Neustrukturierung von Bundesoberbehörden, Kassenwesen und IT-Einrichtungen in der Bundesfinanzverwaltung zur Verbesserung von Effizienz und Effektivität durch Bündelung und Zusammenführung von Aufgaben und strategische Neuausrichtung der Aufgabenwahrnehmung.

B. Lösung

G Bündelung der steuerlichen Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen (BfF) und von administrativen steuerfachlichen Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) in einem neuen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt); G Bündelung und Zusammenführung der Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) mit denen des Dienstleistungszentrums des BfF in einem neuen Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV); G Zusammenführung von IT-Einheiten der Bundesfinanzverwaltung zu einem zentralen Dienstleister in einem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT); die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten durch das ZIVIT erfolgt im Wege der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG; G Übertragung von Aufgaben der Bundeshauptkasse auf ein neu einzurichtendes Kompetenzzentrum für das Kassen- und Rechnungswesen des Bundes. Zur Umsetzung ist ein umfassendes Gesetzes- und Maßnahmenpaket notwendig. Dieses Gesetz beinhaltet notwendige Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz, Bundesbesoldungsgesetz und weiteren Gesetzen und Rechtsvorschriften sowie der Bundeshaushaltsordnung. Dieses Gesetz regelt nicht die Übertragung von Aufgaben des Bundesministeriums der Finanzen auf das Bundeszentralamt für Steuern.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5567 31.5.2005 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/5852 29.6.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

Anzeige

Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze