Zurück zur Hauptseite

Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Vom 10.11.2006, verkündet in Jahrgang 2006 Nr. 52 vom 15.11.2006.

Hier ist das Fünftes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
Anzeige

Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Teilhabe des Urhebers eines Werkes der bildenden Künste an den Wertsteigerungen seines Werkes, wenn dieses weiterverkauft wird, Angleichung der unterschiedlichen Regelungen innerhalb der EU auf einen prozentualen Anteil am Veräußerungserlös zwischen 0,25 % und 4 % ab einem Veräußerungserlös von mindestens 400 Euro bis zu einem Gesamtbetrag für den Künstler von maximal 12.500 Euro. Verlängerung der Geltung des § 52a UrhG (Verwendung von Teilen urheberrechtlich geschützter Werke für Unterrichtszwecke) bis Ende 2008.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze