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Das Gesetz sollte die Regulierung von Kfz-HaftpflichtfÄllen im EG-Ausland erleichtern. Unter anderem müssen die Versicherungen seitdem in allen EG-Staaten Beauftragte ernennen, die in der Landessprache mit dem GeschÄdigten verhandeln. Außerdem sind sie verpflichtet, SchadensfÄlle innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Gleichzeitig wurden einige vergessene DM-BetrÄge auf Euro umgestellt.
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Hier ist das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Das Gesetz sollte die Regulierung von Kfz-HaftpflichtfÄllen im EG-Ausland erleichtern. Unter anderem müssen die Versicherungen seitdem in allen EG-Staaten Beauftragte ernennen, die in der Landessprache mit dem GeschÄdigten verhandeln. Außerdem sind sie verpflichtet, SchadensfÄlle innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Gleichzeitig wurden einige vergessene DM-BetrÄge auf Euro umgestellt.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):