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Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften

Vom 10.7.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 49 vom 17.7.2002.

Das Gesetz sollte die Regulierung von Kfz-HaftpflichtfÄllen im EG-Ausland erleichtern. Unter anderem müssen die Versicherungen seitdem in allen EG-Staaten Beauftragte ernennen, die in der Landessprache mit dem GeschÄdigten verhandeln. Außerdem sind sie verpflichtet, SchadensfÄlle innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Gleichzeitig wurden einige vergessene DM-BetrÄge auf Euro umgestellt.


Hier ist das Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Das Gesetz sollte die Regulierung von Kfz-HaftpflichtfÄllen im EG-Ausland erleichtern. Unter anderem müssen die Versicherungen seitdem in allen EG-Staaten Beauftragte ernennen, die in der Landessprache mit dem GeschÄdigten verhandeln. Außerdem sind sie verpflichtet, SchadensfÄlle innerhalb von drei Monaten zu bearbeiten. Gleichzeitig wurden einige vergessene DM-BetrÄge auf Euro umgestellt.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze