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Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung

Vom 20.4.2007, verkündet in Jahrgang 2007 Nr. 16 vom 30.4.2007.

Hier ist das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung im WWW zu finden:

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Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Stufenweise Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre von 2012 bis 2029, entsprechende Anhebung bei anderen Renten, abschlagsfreie Altersrente ab 65 Jahren bei mindestens 45 Pflichtbeitragsjahren, mögliche Realisierung der ab 2005 unterbliebenen Anpassungsdämpfungen ab 2011, Vorlage von Berichten der Bundesregierung ab 2010 alle vier Jahre über die Beschäftigungsentwicklung älterer Arbeitnehmer und die Vertretbarkeit der weiteren Anhebung der Altersgrenze; Rechtsänderung in den Bereichen Renten-Ehegattensplitting, Rücknahmepflicht bei bestandskräftigen Verwaltungsakten und Einführung einer Übergangsregelung in das Fremdrentengesetz; Übertragung der Regelungen auf die Alterssicherung der Landwirte und die Systeme der zusätzlichen Altersvorsorge.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze