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Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen

Vom 22.12.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 76 vom 30.12.2005.

Hier ist das Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/107)

A. Ziel

Immer mehr Steuerpflichtige versuchen, ihre Steuerbelastung durch Zeichnung von Steuerstundungsmodellen zu reduzieren. Dabei handelt es sich um Fonds in Form von Personengesellschaften, die ihren Anlegern in der Anfangsphase hohe Verluste zuweisen. Diese Investitionen werden häufig nur wegen des damit verbundenen steuerlichen Vorteils getätigt und führen damit nicht nur zu Fehlallokation des Kapitals, sondern auch jährlich zu erheblichen Steuerausfällen.

B. Lösung

Die Attraktivität so genannter Steuerstundungsmodelle soll durch eine Verlustverrechnungsbeschränkung wirkungsvoll eingeschränkt werden. Zukünftig sollen die Verluste nur noch mit späteren positiven Einkünften aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden können.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/107 29.11.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
16/254 14.12.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses
16/256 14.12.2005 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze