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Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung

Vom 21.8.2002, verkündet in Jahrgang 2002 Nr. 60 vom 27.8.2002.

Das Gesetz ermöglicht es, in Strafurteilen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auszusprechen. Angeordnet wird die Sicherungsverwahrung dann, wenn sich nach dem Urteil - etwa während des Strafvollzugs - herausstellt, dass ihre Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.


Hier ist das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Zusammenfassung des Inhalts:

Das Gesetz ermöglicht es, in Strafurteilen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auszusprechen. Angeordnet wird die Sicherungsverwahrung dann, wenn sich nach dem Urteil - etwa während des Strafvollzugs - herausstellt, dass ihre Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze