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Das Gesetz ermöglicht es, in Strafurteilen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auszusprechen. Angeordnet wird die Sicherungsverwahrung dann, wenn sich nach dem Urteil - etwa während des Strafvollzugs - herausstellt, dass ihre Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
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Hier ist das Gesetz zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung im WWW zu finden:
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Zusammenfassung des Inhalts:
Das Gesetz ermöglicht es, in Strafurteilen den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung auszusprechen. Angeordnet wird die Sicherungsverwahrung dann, wenn sich nach dem Urteil - etwa während des Strafvollzugs - herausstellt, dass ihre Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):