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Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen

Vom 19.7.2007, verkündet in BGBl I Jahrgang 2007 Nr. 33 vom 25.7.2007.

Hier ist das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 16/5047)

A. Ziel

Reduzierung der alkoholbedingten Unfälle durch ein Alkoholverbot für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit. Gerade bei Fahranfängern und Fahranfängerinnen ist Alkohol am Steuer besonders gefährlich, denn das Zusammentreffen von Unerfahrenheit und Enthemmung durch Alkohol erhöht das ohnehin schon hohe Unfallrisiko von Fahranfängern. Die Einführung eines Alkoholverbots für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit lässt einen Rückgang alkoholbedingter Unfälle erwarten.

B. Lösung

Einführung eines Alkoholverbots für Fahrer und Fahrerinnen während der Probezeit durch eine Ergänzung des Straßenverkehrsgesetzes, des Güterkraftverkehrsgesetzes, der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Bußgeldkatalog-Verordnung.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
16/5047 20.04.2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung
16/5398 22.05.2007 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze