Hier ist das Gesetz zur Einführung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen mit schweren Nutzfahrzeugen im WWW zu finden:
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 14/7013)
AnzeigeA. Ziel
Schwere Nutzfahrzeuge verursachen in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Bundesautobahnen. Durch eine Benutzungsgebühr sollen diese Kosten in gerechter Weise den Verursachern angelastet werden. Die bestehende zeitbezogene Autobahnbenutzungsgebühr ist hierzu nur bedingt geeignet, da sie nicht an die Fahrleistungen auf Bundesautobahnen anknüpft.
B. Lösung
Gesetzliche Einführung einer streckenbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr (Maut) für schwere Nutzfahrzeuge und gleichzeitige Aufhebung des Gesetzes über die Erhebung der zeitbezogenen Autobahnbenutzungsgebühr für schwere Nutzfahrzeuge. Die streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr kann auch zur Verlagerung von Gütertransporten auf die Verkehrsträger Schiene und Schiff beitragen.
Daten, die im Rahmen der Mauterhebung und der Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht erhoben bzw. übermittelt werden, dürfen ausschließlich für diese Zwecke genutzt werden.
Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes
Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.
Nummer | Datum | Inhalt |
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14/7013 | 1.10.2001 | Gesetzentwurf der Bundesregierung |
14/7087 | 10.10.2001 | Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates) |
14/7822 | 12.12.2001 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen |
14/7823 | 12.12.2001 | Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung |
14/7846 | 12.12.2001 | Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Rosel Neuhäuser, Christine Ostrowski und der Fraktion der PDS |
14/8189 | 5.2.2002 | Unterrichtung durch den Bundesrat |
14/8631 | 20.3.2002 | Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses |
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):