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Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung

Vom 23.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 39 vom 28.7.2004.

Hier ist das Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung im WWW zu finden:

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Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2948)

A. Ziel

Schwarzarbeit hat in Deutschland ein alarmierendes Niveau erreicht. Sie schädigt gesetzestreue Unternehmer sowie Arbeitnehmer und verursacht enorme Einnahmeausfälle bei den Sozialkassen und dem Fiskus. Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern handfeste Wirtschaftskriminalität, die dem Gemeinwesen schweren Schaden zufügt.

Die Bundesregierung ergänzt deshalb ihre Modernisierungsstrategie zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für legale Beschäftigung (u. a. Reform der sozialen Sicherungssysteme, Steuersenkungen, Modernisierung der Arbeitsmärkte u. a. mit den Regelungen zur Ich-AG und zu Mini-Jobs) durch weitere Schritte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit diesem Maßnahmen- und Gesetzespaket. Der Ansatz des Pakets ist mehrschichtig: Er zielt darauf ab, ein neues Unrechtsbewusstsein gegenüber der Schwarzarbeit zu schaffen und durch Hilfestellungen für die Bürgerinnen und Bürger rechtmäßiges Verhalten zu fördern. Dies wird verknüpft mit der Schaffung leistungsfähiger Strukturen im Zoll zur Bekämpfung der gewerbsmäßigen Schwarzarbeit.

Die Verfolgung von Schwarzarbeit und der damit einhergehenden Steuerhinterziehung soll auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden. Unter anderem sollen die in verschiedenen Gesetzen enthaltenen Regelungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung weitestgehend in einem Stammgesetz zusammengefasst werden. Dabei sollen die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit erstmalig definiert, die Prüfungs- und Ermittlungsrechte der Zollverwaltung gebündelt und erweitert und Strafbarkeitslücken geschlossen werden. Durch diese Maßnahmen werden die negativen Auswirkungen der Schwarzarbeit und damit die Notwendigkeit, Schwarzarbeit im Interesse aller ehrlichen Steuer- und Beitragszahler zu verringern, in stärkerem Maße als bisher deutlich gemacht. Die Maßnahmen werden präventiv dazu beitragen, dass ein neues Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung entsteht und dadurch die gesellschaftliche Akzeptanz der Schwarzarbeit deutlich sinkt.

B. Lösung

Neufassung des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie Änderungen in mehreren Gesetzen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2948 22.4.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/3077 5.5.2004 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
15/3079 5.5.2004 Bericht des Finanzausschusses
15/3078 5.5.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/3298 15.6.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3497 30.6.2004 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze