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Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung

Vom 13.4.2007, verkündet in Jahrgang 2007 Nr. 13 vom 17.4.2007.

Hier ist das Gesetz zur Reform der Führungsaufsicht und zur Änderung der Vorschriften über die nachträgliche Sicherungsverwahrung im WWW zu finden:

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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Unter anderem Vereinfachung und Vereinheitlichung der Regelungen zur Führungsaufsicht, Ausweitung des strafbewehrten Weisungskatalogs und des Strafverfahrens für Verstöße, Befugnis der Führungsaufsichtsstelle zu Vorführungsbefehlen, stationäre Unterbringung zur Krisenintervention, Verlängerung der Führungsaufsicht bei psychisch Kranken, Vermeidung von Doppelbetreuungen. Klarstellung in § 66b StGB, dass bei Anordnung nachträglicher Sicherungsverwahrung als neu auch solche Tatsachen berücksichtigt werden, die das Tatgericht mangels Rechtsgründen nicht zur Prüfung der Anordnung verwerten konnte, Übertragung einer entsprechenden Lösung für Heranwachsende im Jugendgerichtsgesetz.

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze