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Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze

Vom 14.9.2005, verkündet in BGBl I Jahrgang 2005 Nr. 58 vom 19.9.2005.

Hier ist das Gesetz zur Reorganisation der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und zur Änderung anderer Gesetze im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/5573)

A. Ziel

Im Zuge der Postreform II wurde die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (BAnst PT) eingerichtet. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehören die Verwaltung des Treuhandvermögens des Bundes und die Fortführung der Sozialeinrichtungen, insbesondere der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Vor dem Hintergrund veränderter ökonomischer Rahmenbedingungen ist es erforderlich, diese Bereiche entsprechend zu reorganisieren. Die Bundesanstalt wird an die veränderten und verringerten Aufgaben angepasst. Das Parlament hat die Bundesregierung diesbezüglich unter anderem aufgefordert, das Treuhandvermögen bei der Bundesanstalt aufzulösen und die diesem Vermögen zuzuordnenden Einnahmen und Ausgaben im Bundeshaushalt zu veranschlagen.

Hinsichtlich der PBeaKK war seinerzeit festgelegt worden, dass die Mitglieder mit den Kosten der Schließung des Mitgliederbestandes nicht belastet werden. Das Gesetz sieht nunmehr im Kern vor, dass die Schließungskosten der PBeaKK ­ basierend auf einem versicherungsmathematischen Gutachten ­ durch Einmalzahlung der Aktiengesellschaften abgegolten und die Zukunftsbelastungen durch steigende Alterungskosten sachgemäßer zwischen den Unternehmen und den Versicherten aufgeteilt werden.

B. Lösung

Änderung des Bundesanstalt Post-Gesetzes, die es ermöglicht, G die Finanzierung der PBeaKK und die von ihr zu erbringenden Leistungen dauerhaft zu sichern und G das Treuhandvermögen sowie dessen Verwaltung unmittelbar auf das Bundesministerium der Finanzen zu übertragen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/5573 31.5.2005 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
15/5727 15.6.2005 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze