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Postpersonalrechtsgesetz

(Langtitel: Gesetz zum Personalrecht der Beschäftigten der früheren Deutschen Bundespost)

In der Fassung vom 14.9.1994, zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Postnachfolgeunternehmen sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Postdienstrechts vom 27.6.2017.

Rechtsbereich: Postrecht      FNA Nr. 900-10-4

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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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