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Hier ist das Gesetz zur Sicherung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und in einer Entziehungsanstalt im WWW zu finden:
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)
Neuregelung der Vollstreckungsreihenfolge im Fall der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: angepasster Vorwegvollzug von Haft mit Möglichkeit der Bewährungsentscheidung, Möglichkeit der gerichtlichen Anordnung des Vollzugs der Strafe vor der Maßregel bei zu erwartender Beendigung des Aufenthaltsrechts, Möglichkeit der nachträglichen Änderung der Vollstreckungsreihenfolge im Falle der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bei therapeutisch nicht erreichbaren Tätern, regelmäßige Hinzuziehung externer Gutachter bei der Überprüfung der Fortdauer der Unterbringung, Abhängigkeit der Fortdauer der Unterbringung vom zu erwartenden Behandlungserfolg, frühzeitige Überweisung in den Maßregelvollzug bei Anordnung von Sicherungsverwahrung, Modifikation der Haftprüfung, Begrenzung der Begutachtungserfordernisse vor Aussetzung der Maßregel auf problematische Sicherheitsfälle, Ermessensbegrenzung für die Gerichte betr. frühzeitige Überführung vermindert Schuldfähiger in den psychiatrischen Maßregelvollzug, Möglichkeit zur Strafverhängung statt Unterbringung in psychiatrischen Krankenhäuser bei nachträglicher Feststellung voller Schuldfähigkeit.
Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:
Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):