Zurück zur Hauptseite

Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik

Vom 21.7.2004, verkündet in BGBl I Jahrgang 2004 Nr. 38 vom 26.7.2004.

Hier ist das Gesetz zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Bundesanzeiger Verlag PDF fortlaufender Text
Anzeige

Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 15/2553)

A. Ziel

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 2019/93, (EG) Nr. 1452/2001, (EG) Nr. 1453/2001, (EG) Nr. 1454/2001, (EG) Nr. 1868/ 94, (EG) Nr. 1251/1999, (EG) Nr. 1254/1999, (EG) Nr. 1673/2000, (EWG) Nr. 2358/71 und (EG) Nr. 2529/2001 (ABl. EU Nr. L 270 S. 1) erfährt die Europäische Agrarpolitik ab dem Jahr 2005 eine umfassende Neuausrichtung. Viele der bisherigen Direktzahlungen sollen von der tatsächlichen Produktion entkoppelt und als einheitliche Betriebsprämie gewährt werden. Den Mitgliedstaaten werden hierbei verschiedene Optionen eröffnet. Zur Ausgestaltung der Entkopplung sowie zur Umsetzung und Durchführung der weiteren Vorgaben der o. a. Verordnung sind daher insbesondere nachfolgende Regelungen erforderlich:

* Gesetz zur Durchführung einer einheitlichen Betriebsprämienregelung, das eine regionale Durchführung auf Basis eines Kombinationsmodells mit betriebsindividuellen und flächenbezogenen Referenzbeträgen für die Zahlungsansprüche vorsieht, die im Zeitablauf zu regional einheitlichen Zahlungsansprüchen angepasst werden sollen.

* Gesetz zur Regelung der Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen durch Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Direktzahlungen mit Regelungen zu den Grundanforderungen an die Betriebsführung, zur Verpflichtung des Betriebsinhabers, seine Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten sowie mit Regelungen zum Grünlandumbruchverbot.

* Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für landwirtschaftliche Stützungsregelungen.

* Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen, um seinen Anwendungsbereich auf die EG-rechtlichen Neuerungen durch die einheitliche Betriebsprämienregelung und die anderweitigen Verpflichtungen für die Landwirte zu erstrecken.

* Gesetz zur Aufhebung des Modulationsgesetzes, da mit der Einführung der EU-weiten obligatorischen Modulation das Gesetz nicht mehr erforderlich ist und die fakultative nationale Modulation 2004 letztmalig durchgeführt wird. Die Entscheidung über die Ausgestaltung der Entkopplung muss nach EU-Recht bis spätestens zum 1. August 2004 verbindlich getroffen sein, damit die Durchführung in Deutschland in dieser Form ab dem 1. Januar 2005 erfolgen kann. Insoweit muss das vorliegende Gesetz spätestens bis zu diesem Zeitpunkt in Kraft sein.

B. Lösung

Erlass des vorliegenden Gesetzes.

Anzeige

Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
15/2553 20.2.2004 Gesetzentwurf der Bundesregierung
15/2770 24.3.2004 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
15/2843 31.3.2004 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
15/2851 31.3.2004 Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung
15/3165 18.5.2004 Unterrichtung durch den Bundesrat
15/3494 30.6.2004 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):


Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze