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Gewebegesetz

(Langtitel: Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen)

Vom 20.7.2007, verkündet in Jahrgang 2007 Nr. 35 vom 27.7.2007.

Hier ist das Gewebegesetz im WWW zu finden:

Anbieter Datenformat Seitenaufteilung
Landtag NRW PDF/TIFF Teil eines größeren Dokuments
Bundesanzeiger Verlag PDF, nicht druckbar fortlaufender Text
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Angaben zum Inhalt/Thema in der Parlamentsdokumentation des Bundes (DIP): (evtl. gekürzt oder bearbeitet)

Erweiterung des Anwendungsbereichs des Transplantationsgesetzes auf Knochenmark, embryonale und fötale Organe, Gewebe und menschliche Zellen, Regelung der Entnahme und Untersuchung sowie der Dokumentation und Rückverfolgung der Gewebe vom Empfänger bis zum Spender und umgekehrt durch Gewebeeinrichtungen, Änderung des Arzneimittelgesetzes im Hinblick auf Herstellungserlaubnis und Pharmakovigilanz, behördliche Erlaubnis für die Entnahme und Gewinnung von zur Arzneimittelherstellung bestimmten Stoffen menschlicher Herkunft

Links zum Gesetz und zu thematisch passenden Beiträgen:

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze