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Haushaltsbegleitgesetz 2011

Vom 9.12.2010, verkündet in BGBl I Jahrgang 2010 Nr. 63 vom 14.12.2010.

Hier ist die Haushaltsbegleitgesetz 2011 im WWW zu finden:

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Anlass und Inhalt des Gesetzes lt. Entwurfsbegründung (BT-Drs Nr. 17/3030)

A. Ziel

Der Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2011 und der Finanzplan bis zum Jahr 2014 stellen einen Wendepunkt in der Haushalts- und Finanzpolitik des Bundes dar. Nach der schwersten Finanz- und Wirtschaftskrise der Nachkriegsgeschichte muss nun ­ sowohl im Hinblick auf die Einhaltung der Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes als auch zur Einhaltung der neuen Schuldenregel des Artikels 115 des Grundgesetzes ­ die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte eingeleitet werden.

Die Bundesregierung hat daher auf der Kabinettklausur am 6. und 7. Juni 2010 ein Konsolidierungspaket im Umfang von rund 80 Mrd. Euro für die kommenden vier Jahre beschlossen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit des Bundes im Rahmen dieser Vorgaben sicherzustellen.

Soweit die Umsetzung dieses Zukunftspakets einer fachgesetzlichen Regelung bedarf, erfolgt diese im Wesentlichen durch das vorliegende Haushaltsbegleitgesetz, das parallel zu den Beratungen des Bundeshaushalts 2011 auf den Weg gebracht wird. Die in ihm enthaltenen Maßnahmen erreichen im Finanzplanzeitraum bis 2014 ein Entlastungsvolumen zugunsten des Bundeshaushalts von insgesamt rund 20 Mrd. Euro und tragen damit ­ im Zusammenwirken mit denjenigen Maßnahmen, die lediglich einer Umsetzung im Rahmen des Haushaltsverfahrens bedürfen ­ maßgeblich dazu bei, dass das vom Kabinett vereinbarte Einsparvolumen der Höhe nach erreicht wird.

B. Lösung

Einführung einer maßvollen Luftverkehrsteuer für Abflüge in Deutschland, gestaffelt nach der Entfernung des Zielorts vom inländischen Startort. Änderungen der Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für die Jahre 2011 und 2012 im Rahmen des Energie- und des Stromsteuergesetzes durch folgende Maßnahmen:

* Fehlentwicklungen bei der Nutzung von Steuerbegünstigungen für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft soll durch eine Begrenzung auf die förderungswürdigen Sachverhalte begegnet werden.

* Mit einer Anhebung der Sockelbeträge und der ermäßigten Steuersätze werden Unternehmen mit einem geringeren Energiebedarf von den Steuerbe-

günstigungen ausgeschlossen; bei diesen kann angenommen werden, dass sich die gesetzlichen Maßnahmen nicht spürbar auf ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit auswirken werden.

* Zur Erreichung der Sparziele ist eine Absenkung des Spitzenausgleiches für besonders energieintensiv produzierende Unternehmen unvermeidbar, wobei systembedingt die personalintensiven Unternehmen wegen der gesetzlich vorgesehenen Berücksichtigung von Rentenversicherungsbeiträgen deutlich weniger belastet werden. Die betroffenen Steuerbegünstigungen sind durch die Europäische Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung bis zum Ende des Jahres 2012 befristet worden. Für eine Fortführung der Begünstigungen ist deshalb ab dem Jahr 2013 eine neue gesetzliche Regelung erforderlich, die einer neuen EU-rechtlichen Genehmigung bedarf. Die Vorarbeiten dazu sollen im Frühjahr 2011 mit dem Ziel aufgenommen werden, eine Nachfolgeregelung bis spätestens zum Sommer 2012 herbeizuführen. Hierbei sind die Mehreinnahmen von 1,5 Mrd. Euro p. a. in den Jahren 2013 ff. fortzuschreiben.

Änderungen der Insolvenzordnung zur Stärkung der Rolle der öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren; Wegfall des befristeten Zuschlags für Empfänger der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Wegfall der Versicherungspflicht von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur gesetzlichen Rentenversicherung; Wegfall der Erstattung von Aufwendungen der Rentenversicherungsträger für einigungsbedingte Leistungen nach § 291c des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch aus dem Bundeshaushalt; Gewährung eines weiteren einmaligen Zuschusses von 2 Mrd. Euro an den Gesundheitsfonds im Haushaltsjahr 2011; Änderungen im Bereich des Elterngeldes:

* Absenkung der Ersatzquote ab einem zu berücksichtigenden Einkommen von 1 200 Euro von 67 Prozent auf 65 Prozent,

* Nichtberücksichtigung von pauschal besteuerten Einnahmen,

* Nichtberücksichtigung von Einnahmen, die nicht im Inland zu versteuern sind, und

* Aufhebung der Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch ­ SGB II ­ (Arbeitslosengeld II), nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch ­ SGB XII ­ (Sozialhilfe) und nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ­ BKGG ­ (Kinderzuschlag). Im weiteren Gesetzgebungsverfahren wird die genauere Ausgestaltung der Regelung, das Elterngeld, soweit es als Ausgleich für Einkommen vor der Geburt gezahlt wird, zukünftig bei Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und beim Kinderzuschlag vollständig als Einkommen zu berücksichtigen, geprüft. Das Gleiche gilt für die Entscheidung zur Nichtberücksichtigung von Einkommen pauschal besteuerter Einnahmen, insbesondere derjenigen aus so genannten Minijobs.

Wegfall der Heizkostenkomponente im Wohngeldrecht; Änderung der Bundeshaushaltsordnung sowie des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Landwirtschaft zur Anpassung an zwischenzeitliche Rechtsänderungen.

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Bundestagsdrucksachen zur Beratung des Gesetzes

Links führen zur DIP-Datenbank des Deutschen Bundestages.

NummerDatumInhalt
17/3030 27.09.2010 Gesetzentwurf der Bundesregierung
17/3361 21.10.2010 Unterrichtung durch die Bundesregierung (hier: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung)
17/3406 26.10.2010 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses
17/3452 26.10.2010 Bericht des Haushaltsausschusses
17/3442 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Katja Dörner, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Katrin Göring-Eckardt, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Gerhard Schick, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3443 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Fritz Kuhn, Alexander Bonde, Birgitt Bender, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3444 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Daniela Wagner, Bettina Herlitzius, Markus Kurth, Fritz Kuhn, Stephan Kühn, Ingrid Nestle, Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Dr. Valerie Wilms, Kerstin Andreae, Cornelia Behm, Alexander Bonde, Katrin Göring-Eckardt, Winfried Hermann, Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Oliver Krischer, Beate Müller-Gemmeke, Friedrich Ostendorff, Dr. Hermann Ott, Brigitte Pothmer, Elisabeth Scharfenberg, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3445 27.10.2010 Änderungsantrag der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Volker Beck (Köln), Dr. Thomas Gambke, Britta Haßelmann, Lisa Paus, Fritz Kuhn, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, Alexander Bonde, Priska Hinz (Herborn), Sven-Christian Kindler, Maria Klein-Schmeink, Stephan Kühn, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
17/3548 27.10.2010 Änderungsantrag der Fraktion der SPD

Durch das Gesetz geänderte Rechtsnormen (soweit auf rechtliches.de verzeichnet):

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Bundesrecht nach Rechtsgebieten - Verkündete Gesetze