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Soldatenversorgungsgesetz

(Langtitel: Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen)

In der Fassung vom 16.9.2009, zuletzt geändert durch Gesetz zur Wiedergewährung der Sonderzahlung vom 20.12.2011.

Rechtsbereich: Wehrrecht, Soldatenrecht, Zivildienstrecht, THW      FNA Nr. 53-4

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BMJ/juris
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Änderungen seit dem 1.1.1999 durch:
Die Links zu den Fundstellen im BGBl. führen zum Bundesanzeiger Verlag.

Entwürfe, die dieses Gesetz ändern sollen:



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